Gefährdungsbeurteilungen nach Gefahrstoffverordnung
Zentrale Aufgabe nach der neuen Gefahrstoffverordnung vom 1.1.2005 ist die Gefährdungsbeurteilung nach §7. Danach sind außer den toxischen Einwirkungen jetzt auch Gefahren durch Brand, Explosion und andere Gefahren zu beurteilen (Abbildung).
Die chemlab GmbH führt diese Gefährdungsbeurteilung für Sie durch, berät Sie in allen Fragen der Durchführung
Wenn Arbeitsplatzmessungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung notwendig werden, so können diese von der chemlab GmbH durchgeführt werden

Quelle: Allescher, aus der Folienkurzfassung Gefahrstofftage München 2004
Das Wichtigste bei der Beurteilung der Gefährdungen duch toxische Eigenschaften ist die Festlegung der Schutzstufen nach §§ 8-11 der GefStoffV. Das Schutzstufenkonzept beschreibt Maßnahmen in 4 Stufen, abhängig von den toxischen Eigenschaften, aber auch von Menge und Umgang mit den Gefahrstoffen
Die chemlab GmbH ermittelt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen die in Ihrem Betrieb anzuwendenden Schutzstufen
Handlungshilfen bieten im ersten Schritt auch die Berufsgnossenschaften (HVBG und BGIA) mit Informationsmaterial

Quelle: Allescher, aus der Folienkurzfassung Gefahrstofftage München 2004
