Erstellung von Emissionserklärungen
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Grundlage ist die 11. BImSchV (Verordnung über Emissionserklärungen) in der letzten Fassung vom 05.03.2007 *) gemäß der alle Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen eine Klassierung erfolgt in der 4. BImSchV grundsätzlich verpflichtet sind, eine Erklärung über ihre Emissionen abzugeben. Der letzte Erklärungszeitraum war das Kalenderjahr 2008; danach jedes vierte Kalenderjahr. Die Abgabefrist ist jeweils der 31.05. des Folgejahrs. Die Erklärung geschieht in elektronischer Form mit einer speziellen Software. Im ersten Schritt werden die Stammdaten des Betriebes und der Anlage geprüft. Danach erfolgt eine Erhebung diverser Angaben wie z.B. Emissionsquellen, gehandhabte Stoffe und deren Zusammensetzung, Betriebszeiten, Emissionskomponenten und deren Quantifizierung. Am Ende steht ein Report der an die Behörde übermittelt wird. Der Umgang mit der Software und die Erhebung der Daten, zudem dazu oft noch direkter Behördenkontakt erforderlich ist, bedarf einer gewissen Erfahrung. Wir helfen Ihnen gerne bei diese Arbeit, nachdem die chemlab GmbH im Rahmen der Erklärungen für die Jahre 2000 und 2004 bei Betreibern großer Anlagenparks als auch bei Kleinbetrieben viele Erfahrungen gesammelt hat. Dabei können wir entweder nur unterstützend arbeiten oder die komplette Datenerhebung mit Ihnen machen und den Endreport erstellen.
Was früher EPER hieß, wird nun unter PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) fortgeführt. Dahinter versteckt sich eine Datenerhebung, zu der Betreiber bestimmter Anlagen Angaben zu ausgewählten umweltrelevanten Freisetzungen verpflichtet sind; betrachtet werden hier die Komponenten Emissionen in Luft, Abwasser und Abfall.
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