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Staatlich bekanntgegebene Messstelle
nach §§ 26,28 BImSchG .
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Emissionsmessungen nach TA Luft und BImSchG.
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Prüfung von Chemischreinigungen und Oberflächenbehandlungsanlagen nach der 2. BImSchV
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Freiwillige Selbstüberwachung in CR-Betrieben nach "MURL-Erlaß"
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Prüfung von Blockheizkraftwerken, Biogasanlagen und Deponiegasmotoren
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Überprüfung von Betrieben mit Lösemitteln nach der 31. BImSchV
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Messungen an genehmigungspflichtigen Anlagen nach
der 4. BImSchV
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Innerbetriebliche Messungen
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Behördenmanagement
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Emissionserklärungen
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Schornsteinhöhenberechnungen
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