Chemischreinigungen
Durchführung der 2. BImSchV-Messung
- Die Prüfung wird bei einer Anlagenauslastung von mindestens 80 Vol-% an Reinigungsgut durchgeführt. Überprüft werden die Türverriegelung während der gesamten Chargendauer, die Menge der Umluft während der Messphase und die Konzentration an „Per“ (Perchlorethylen oder Tetrachlorethen) in der Trommelluft am Ende der Charge. Nach der Freigabe der Beladetüre durch das anlageneigene Meßgerät wird in der Trommel die Temperatur des gereinigten Gutes gemessen, siehe auch: § 4 Absatz 1 der 2. BImSchV ⇒ 2.BImSchV §4.
- Bei offenen Anlagen werden zusätzlich Abluftmenge und -konzentration gemessen, siehe auch: § 4 Absatz 2 der 2. BImSchV.
- Bei Anlagen mit eignungsgeprüftem Messgerät werden 3 Messungen bei einer Charge mit hoher Auslastung durchgeführt, bei anlagenseitigem Einsatz eines nicht eignungsgeprüften Messgerätes muss je eine Messung bei 3 Chargen ausgeführt werden, siehe auch: Mustermeßbericht des Unterausschusses Luft/Technik, der auf der 91. Sitzung des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) vom 21.-23.10.1996 anerkannt wurde (1-Chargen-Messung bei CR-Anlagen mit eigungsgeprüften Meßcomputern).
Die Prüfung soll laut § 12. Absatz 3. der 2. BImSchV jährlich, jedoch immer im selben Monat stattfinden. Man sollte sich somit frühzeitig um einen Wartungstermin beim zuständigen Servicetechniker kümmern.
