Biogasanlagen - Beschluß zum Formaldehydgrenzwert im EEG
Die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immisionsschutz (LAI) hat Eckpunkte zum Luftreinhaltungsbonus in einer Sitzung am 17./18.September 2008 in Kiel beschlossen:
- Ziel der Maßnahme ist eine einheitliche Förderung des Einsatzes von Techniken zur Minderung der Formaldehydkonzentration im Abgas von Anlagen, die mit Biogas betrieben werden.
- Wer wird gefördert?
- Anlagen mit einer Anlagenleistung von bis zu 500 kW
- Anlagen, die einen Nachweis führen, dass ihr Emissionswert von Formaldehyd 40 mg/m³ nicht überschreitet (bezogen auf 5% CO2)
- Weitere Anforderungen: Die genehmigten Emissionsgrenzwerte für NOx und CO sind ebenfalls einzuhalten und die Einhaltung der Werte ist einmal jährlich durch eine nach §26 BImSchG bekanntgegebene Stelle (⇒ chemlab GmbH) zu überprüfen.
- Wie hoch ist die Förderung und wie erfolgt die Abwicklung?
- Die Förderung beträgt 1 Cent je kWhel
- Der Netzbetreiber trägt die Fördermassnahme
- Zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes gilt der chemlab-Messbericht als Bescheinigung für die Vorlage beim Netzbetreiber.
