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- Staatlich bekanntgegebene Messstelle
nach §§ 26,28 BImSchG .
- Emissionsmessungen nach TA Luft und BImSchG.
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- Wir messen an allen Anlagen, die nach der 4. BImSchV genehmigungspflichtig sind:
- BHKWs
- Gasmotoren
- Zündstrahlmotoren
- Wir beraten Sie in Fragen des Betriebes hinsichtlich Erfahrungen mit Emissionen und bei der Einrichtung normgerechter Messstrecken und Messplätze
Weitere Informationstexte:
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