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Rahmen von Störfällen
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Betriebe mit Lösemitteln nach 31. BImSchV
Staatlich bekanntgegebene Messstelle
nach §§ 26,28
BImSchG
.
Emissionsmessungen nach
TA Luft
und
BImSchG
.
Kalibrierungen und Funktionsprüfungen
gem.
TA Luft
,
2. BImSchV, 30. BImSchV,
31. BImSchV
Wir messen an allen Anlagen, die unter die Lösemittelverordnung fallen:
Druckereien
Oberflächenbehandlungsanlagen
Textilreinigung
Lackieranlagen
Beschichtungsanlagen
Imprägnieranlagen
Herstellung von Druckfarben
Extraktionsanlagen
Herstellung von Arzneimitteln
Weitere Informationen:
unsere Beratungsleistungen zur 31. BImSchV
Zeitplan und Fristen zur 31. BImSchV
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